G-10 stellt Bundesregierung Ultimatum

 

--Nach SZ-Informationen sollen die Mitglieder der G-10-Kommission der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt haben.

 

--Das Kontrollgremium fordert eine Einsicht in die Liste mit möglicherweise illegalen Suchbegriffen des amerikanischen Geheimdienstes NSA.

 

--Andernfalls würde die G-10 Kommission keine Abhöraktionen des deutschen Auslandsgeheimdienstes mehr genehmigen.

Seit März ist im Bundesnachrichtendienst (BND) bekannt, dass die NSA den BND offenbar benutzt hat, um problematische Suchbegriffe auf Analyserechnern des BND laufen zu lassen.

 

Von Thorsten Denkler, Berlin

 

Dem Bundesnachrichtendienst stehen womöglich schwere Zeiten bevor. Die Mitglieder der G-10-Kommission haben nach Informationen der Süddeutschen Zeitung der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt. Entweder die Mitglieder des geheim tagenden Geheimdienst-Kontrollgremiums bekommen bis zu diesem Mittwoch Einblick ist die Listen mit möglicherweise illegalen Suchbegriffen des amerikanischen Geheimdienstes NSA. Oder sie genehmigen keine weiteren Abhöraktionen des deutschen

Auslandsgeheimdienstes.

 

Dies ist nach SZ-Informationen in einem Treffen der G-10-Kommission und Vertretern der Bundesregierung zumindest als eine der Optionen genannt worden, sollte die Frist verstreichen, ohne dass etwas passiert. Darüber berichtet auch die Welt.

 

Im Gespräch mit der Regierung sei auch über die Möglichkeit von rechtlichen Schritten gesprochen worden, etwa im Rahmen einer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die vom Bundestag eingesetzte G-10-Kommission prüft und genehmigt Abhöraktionen der deutschen Geheimdienste. Sie stellt dafür sogenannte G-10-Genehmigungen aus. Die sind immer dann nötig, wenn Grundrechte Deutscher durch die Tätigkeit der Geheimdienste beschnitten werden könnten.

 

Europäische Unternehmen im Visier

 

Seit März ist im Bundesnachrichtendienst bekannt, dass die NSA den BND offenbar benutzt hat, um problematische Selektoren, also Suchbegriffe, auf Analyserechnern des BND laufen zu lassen. Tausende von Suchbegriffen sollen sich auf europäische Unternehmen mit deutscher Beteiligung wie EADS, Eurocopter und europäische Ministerien bezogen haben. Betroffen sein könnten deshalb auch deutsche Staatsangehörige, beziehungsweise G-10-Grundrechtsträger, wie es im Jargon heißt. In dem Fall wäre eine G-10-Genehmigung nach geltender Rechtsauffassung zwingend erforderlich gewesen.

 

Schon die Tatsache, dass aus dem Kreis der G-10-Kommission überhaupt etwas öffentlich wird, spricht für die große Verärgerung der Kommissionsmitglieder. Offenbar fühlen sie sich von Bundesregierung und BND hinters Licht geführt.

 

Die G-10-Genehmigung war nur Mittel zum Zweck

 

Hinzu kommt, dass die geübte Praxis des Bundesnachrichtendienstes dem Gremium gegenüber nie offen kommuniziert wurde: Um etwa in Deutschland ein Glasfaserkabel abzuhören, um Datenverkehr zwischen zwei ausländischen Staaten zu überwachen, hat der BND regelmäßig eine G-10-Genehmigung eingeholt. Allerdings ohne die Kommission über das eigentliche Ziel aufzuklären, nämlich den kompletten Datenverkehr vom Ausland ins Ausland auf dieser bestimmten Leitung abzugreifen. Die G-10-Genehmigung war nur Mittel zum Zweck, wie auch BND-Chef Gerhard Schindler in seiner Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages deutlich gemacht hatte.

 

Nach Plänen der SPD soll die Geheimdienstkontrolle durch die G-10-Kommission jetzt per Gesetz gestärkt werden. Ausdrücklich sollen dabei die Bürger der EU-Staaten unter besonderen Schutz gestellt werden. Unklar ist, ob und wie die Grundrechte von Nicht-EU-Ausländern gewahrt werden sollen. Nach Auffassung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, sind einige elementare Grundrechte wie der Schutz des Telekommunikation-Geheimnisses nicht auf bestimmte Staatsangehörige beschränkt, sondern gelten für alle Menschen.